FAQ Artikel

Bremswertberechnung / Berechnung der Bremswirkung

Im Rahmen der 47. Änderungsverordnung wurde auch die Richtlinie für die Durchführung von  Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 und Anlage VIII StVZO (SP-Richtlinie) angepasst. In diesem Zusammenhang ist eine Wirkungsprüfung der Bremsanlage bezogen auf das Prüfgewicht des Fahrzeuges nach der Anlage zum Prüfbereich „2.4 (Bremsanlage)“ nicht mehr zulässig. Liegen keine Bezugsbremskräfte vor, ist die Abbremsung anhand der Hochrechnung bezogen auf die zulässige Gesamtmasse durchzuführen. In SP Plus ist daher die Auswahl der Berechnungsart "bezogen auf das Prüfgewicht" für den Nachweis der Mindestabbremsung seit dem 1. Juli 2012 nicht mehr möglich.

Eingabe der Bremswerte für die Hochrechnung

Sofern für ein Fahrzeug keine Bezugsbremskräfte vorliegen bzw. eine Prüfung mittels Bezugsbremskräfte aufgrund der technischen Ausführung der Bremsanlage oder des Fahrzeuges nicht möglich ist, muss die  nachzuweisende Mindestabbremsung bezogen auf die zulässige Gesamtmasse in aller Regel hochgerechnet werden. 
Für dieses Berechnungsverfahren (Einpunkt-Hochrechnung) werden die Bremskräfte der einzelnen Achsen, die Bremsdrücke die bei der Ermittlung der Bremskräfte in die Bremszylinder eingesteuert wurden (Betätigungsdruck), der Berechnungsdruck der Bremsanlage und die zul. Gesamtmasse benötigt. In "SP Plus" wird die zul. Gesamtmasse aus den Angaben im Register "Halter-/Fahrzeugdaten" in das Register „Bremswerte“ übernommen; die erforderlichen Werte (Berechnungsdruck, Bremskräfte, Betätigungsdruck) sind manuell einzutragen.

Eingabe der Bezugsbremskräfte

Werden Bezugsbremskräfte von der Zentrale Stelle (FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH) für das zu prüfende Fahrzeug bereitgestellt, ist die Mindestabbremsung des Fahrzeugs im Rahmen der Wirkungsprüfung der Bremsanlage anhand der Bezugsbremskräfte nachzuweisen. In den Vorgaben sind solche Angaben zurzeit für einige Fahrzeuge bereits enthalten.

Sofern jedoch Referenzwerte für ein SP-pflichtiges Fahrzeug, die entweder vom Fahrzeughersteller speziell für die HU/SP bereitgestellt oder vom HU-Prüfer ermittelt und im SP-Prüfbuch fahrzeugbezogen eingetragen wurden, können diese im Register "Halter-/Fahrzeugdaten" hinterlegt werden. Die im SP-Prüfbuch eingetragenen Referenzwerte bilden eine quasi vorgezogene Hochrechnung auf die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges ab und können von daher für die Wirkungsprüfung der Bremsanlage im Rahmen der SP verwendet werden.


Weitere Informationen zur Berechnung der Bremswirkung sind im Programm "SP Plus" unter "Hilfe" enthalten.
 

Seminare der TAK
Tochterunternehmen
© 2024 TAK Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, E-Mail: info@spplus.de
DIN EN ISO 9001 zertifiziert