SP Informationen

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen Wissenswertes zum Thema Sicherheitsprüfung, die gesetzlichen Grundlagen und Links zu den Gesetzestexten.

SP-Richtlinie in Temi-Plus

Die SP-Richtlinie finden Sie in unserem Online-Portal für technische Mitteilungen.

Melden Sie sich dort einfach mit der E-Mail-Adresse 'demo' und dem Kennwort 'demo' an. Sie erhalten damit die volle Funktionalität des Portals, allerdings ist dann nur eine kleine Auswahl an Gesetzestexten verfügbar, unter anderem auch die SP-Richtlinie.

Änderung SP Richtlinie

In der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 171  ist die

Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 und Anlage VIII StVZO (SP-Richtlinie)"

veröffentlicht worden. 

Arbeitsblatt mit neuen Mängelnummern

Mit der neuen SP-Richtlinie haben sich die Prüfbereiche und die Prüfpunkte mit den entsprechenden Mängelnummern für die SP umfangreich geändert. An unserer Hotline wurde mehrfach die Frage gestellt, ob es eine Übersicht der 'neuen Mängelnummern' für die Sicherheitsprüfung gibt.

Gerne kommen wir Ihren Wünschen nach und haben ein Arbeitsblatt für die festgestellten Mängel im Rahmen der Sicherheitsprüfung erstellt. Dort sind auf zwei Seiten alle Mängel mit den zugehörigen Nummern in einer gut lesbaren Schriftgröße aufgelistet. Sie können das Arbeitsblatt während der Prüfung am Fahrzeug verwenden und die festgestellten Mängel später in SP Plus übertragen.

Arbeitsblatt als PDF-Datei

Die Sicherheitsprüfung (SP) im Kfz-Gewerbe

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat eine Kurzinformation "Die Sicherheitsprüfung (SP) im Kfz-Gewerbe - Wesentliche Neuerungen/Änderungen aus der 47. ÄndVStVR zur Sicherheitsprüfung" erstellt.

Diese Information können Sie aus dem Servicebereich von www.kfzgewerbe.de als PDF herunterladen.

47. Änderungsverordnung

Zum 01.07.2012 ist die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die neue SP-Richtlinie nach § 29 und Anlage VIII StVZO in Kraft getreten. Somit ändert sich:

  • Es gibt nur noch vier Prüfbereiche der SP (z. B. entfällt die Prüfung der Abgasanlage). Innerhalb dieser Prüfbereiche wurden einzelne Punkte gestrichen bzw. um neue erweitert (z. B. Ladungssicherungspunkte, Reifendrucksensoren, Niederspanneinrichtung bei Kippeinrichtungen, Brand-/Rauchmeldeanlage bei Bussen). Hierdurch hat sich bei den meisten Prüfpunkten die Nummer des jeweiligen Mangels geändert.
  • Für Nutzfahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 28.07.2010 ist ein Wirksamkeitsnachweis der Bremsanlage mittels Bezugsbremskräften (Bremsreferenzwerte – also nach Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers) durchzuführen. Die bisherige Hochrechnung ist dann nur noch anzuwenden, wenn keine Bezugsbremskräfte existieren. Eine Hochrechnung bezogen auf das Prüfgewicht ist nicht mehr möglich. Es gelten geänderte Werte bei der Mindestabbremsung. 
  • Eine Konditionierungsfahrt/Probefahrt vor Beginn der SP ist vorgeschrieben. Somit benötigt mind. eine durchführende Person im SP-Betrieb eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen C/CE. 
  • Die Vorgaben für die Sicherheitsprüfung werden für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.04.2006 eingeführt, d.h. Sichtprüfung der Kontroll- und Warnleuchten sowie eine Funktions- und Wirkungsprüfung der im Fahrzeug verbauten elektronisch geregelten Bauteile und Systeme  innerhalb der 4 Prüfbereiche. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zur periodisch technischen Fahrzeugüberwachung bestehen Vorgaben aus den sogenannten:
     
    • Systemdaten (Verbauinformationen und die zugehörigen Prüfverfahren für elektronisch geregelte Systeme sowie Informationen zur Prüfung elektronisch geregelter Bauteile und Systeme über die Fahrzeugschnittstelle)
       
    • Prüfdaten (Vorgaben der Fahrzeughersteller und -importeure für nicht elektronisch geregelte Fahrzeugsysteme; dies sind zum Beispiel auch Druckwerte für Bremsanlagen oder sicherheits- und umweltrelevante Verschleißmaße)
  • Die Daten für die Vorgaben werden von der zentralen Stelle (Fahrzeugsystemdaten GmbH - FSD) den anerkannten SP-Betrieben im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe durch die Einbindung im EDV-Programm SP Plus zur Verfügung gestellt. Dafür ist ein PC oder Laptop erforderlich.

Weiterhin besteht seit Einführung der Sicherheitsprüfung von Seiten des Gesetzgebers die Pflicht, dass SP-Prüfprotokolle nach dem in Anlage VIII Nr. 3.2.5 StVZO bekannt gemachten Muster fälschungserschwerend ausgeführt sein müssen. Dies wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der 47. ÄndVStVR anhand eines einheitlichen SP-Nachweis-Siegels für die Dokumentation der Sicherheitsprüfung erfolgen. Als neue Maßnahme zur Qualitätssicherung bei der Sicherheitsprüfung muss die anerkannte SP-Werkstatt nach Abschluss der Sicherheitsprüfung auf dem SP-Prüfprotokoll immer ein SP-Nachweis-Siegel, das mit dem entsprechenden Ausgabejahr versehen ist, aufbringen und zusätzlich mit einer Zangenprägung (Kernteil der Kontrollnummer) versehen. Die Maßnahme dient auch dazu, um Manipulationen von SP-Prüfprotokollen ausschließen zu können. Die SP-Nachweis-Siegel und die Prägewerkzeuge werden über die anerkennenden Stellen (Kfz-Innungen) an die SP-Werkstätten ausgegeben.

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