FAQ Artikel

Berechnung der Bremswerte - Bremsreferenzwerte (Bezugsbremskräfte)

SP Plus bietet die Möglichkeit, bei der Erfassung von SP-Daten die Bremswerte nach verschiedenen Methoden zu berechnen. Sofern fahrzeugbezogene Bremsreferenzwerte (Bezugsbremskräfte) der Hersteller/Importeure vorliegen, sind diese bei der Bremswirkungsprüfung zu beachten.

So gehen Sie vor:

1.) Legen Sie eine SP-Prüfung ganz normal unter SP-Daten an und erfassen Sie dabei die Halter- und Fahrzeugdaten. Im weiteren Verlauf werden Sie bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab April 2006 aufgefordert, das Vorgabenmodul zu öffnen.

2.) Arbeiten Sie die angezeigten Prüfvorgaben ganz normal ab. Wenn Sie damit fertig sind, schließen Sie das Vorgabenmodul.

3.) Wenn Bremsreferenzwerte (Bezugsbremskräfte) zur Verfügung stehen, werden Sie vom Programm mit einer Meldung darüber informiert, dass diese verpflichtend anzuwenden sind. 

Die vorgegebenen Bezugsbremskräfte werden aus dem Vorgabenmodul in die Maske SP-Daten (Register Halter- und Fahrzeugdaten) in der Tabelle "Bremsreferenzwerte (Bezugsbremskräfte)" übernommen (siehe Grafik). Diese werden für die Beurteilung der Bremswirkung achsweise zu Grunde gelegt.

Werden aus dem Vorgabenmodul keine Bremsreferenzwerte zur Verfügung gestellt, können Sie ggf. die in den SP-Prüfbüchern angegebenen Referenzwerte in dieser Tabelle erfassen.

4.) Nehmen Sie eine Bremswirkungsprüfung vor (fahren Sie dazu das Fahrzeug auf den Bremsprüfstand und bremsen Sie z. B. bis kurz vor der Blockiergrenze ab) und erfassen Sie achsweise die Bremskräfte sowie den Betätigungsdruck.

5.) Über das Register "Bremswerte" können die auf dem Bremsprüfstand ermittelten Werte (Bremskraft links/rechts und Betätigungsdruck) achsweise eingetragen werden:

Die daraus berechneten Werte (Summe Bremskraft und Betätigungsdruck) werden mit den vorgegebenen Bezugsbremskräften achsweise verglichen. Der Vergleich erfolgt so, wie in der folgenden Grafik dargestellt:

Der Mindestbremsdruck von 1,7 bar ergibt sich aus Verkehrsblatt Nr. 11 vom 15.06.2012 (S. 441). Ein Bremsdruck von weniger als 1,7 bar ist zulässig, allerdings muss dann mindestens die Bremskraft des Bezugsbremspunktes bei 1,7 bar erreicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

6.) Die ermittelten Bremswerte, die in Schritt 5 (im Register "Bremswerte") erfasst wurden, werden nach einem Klick auf die Schaltfläche "Berechnen" in das Register "Prüfungsdaten" übernommen:

7.) Speichern Sie die Prüfung ab. Auf dem Ausdruck des Prüfprotokolls erscheinen die ermittelten Bremswerte (Bremskraft mit dem zugehörigen Bremsdruck). In der Spalte "Mindestabbremsung" wird achsweise die zu dem Bremsdruck mindestens einzuhaltende Bremskraft angegeben.

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