FAQ Artikel

“SP-Durchführung“ an Nutzfahrzeugen der Bundeswehr bzw. der Bundespolizei anhand von SP Plus

Die Nutzfahrzeuge (Lkw, Kraftomnibusse, Anhänger) der Bundeswehr bzw. der Bundespolizei sind von der Pflicht zur SP-Durchführung befreit. An diesen Nutzfahrzeugen sind auch kein SP-Schild und keine SP-Prüfmarke anzubringen.

Allerdings führt die Bundeswehr bzw. die Bundespolizei an den eigenen Nutzfahrzeugen Untersuchungen im Umfang und im Zeitabstand von Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) durch. Zunehmend werden gerade anerkannte SP-Werkstätten von der Bundeswehr bzw. der Bundespolizei mit der Durchführung der SP beauftragt. Selbstverständlich können auch an diesen Nutzfahrzeugen entsprechende Prüfungen durchgeführt werden. Allerdings handelt es sich hier um keine offizielle SP. Eine SP-Marke darf auch dann nicht angebracht werden, wenn das Nutzfahrzeug mängelfrei ist.

Da von der Bundeswehr bzw. der Bundespolizei in aller Regel erwartet wird, dass auch über die Durchführung dieser Prüfungen ein SP-Protokoll erstellt wird, kann in dem offiziellen SP-Prüfprotokoll in dem Feld "Ergebnis" eine "2" eingetragen werden. Nach dem Ausdruck des SP-Prüfprotokolls sollte dann in diesem Feld der Schriftzug "Nachprüfung erforderlich" handschriftlich gestrichen werden.

Da bei der Eingabe einer "2" im Feld "Ergebnis" gleichzeitig auch das Feld "Ablauf der Frist für die nächste SP" gelöscht wird, ist dieses ggf. handschriftlich auszufüllen. Weiterhin ist zu ergänzen, dass die Prüfungsintervalle der HU / SP bei der Bundeswehr doch erheblich anders sind. So wird die TMP (Technische Materialprüfung) die vergleichbar mit der HU ist alle zwei Jahre durchgeführt und die SP alle 6 Monate.

Für die Durchführung des Auftrages “SP-Durchführung“ an Nutzfahrzeugen der Bundeswehr bzw. der Bundespolizei sollte eine zweite Installation des Programms “SP Plus“ auf eine separaten PC in der anerkannten SP-Werkstatt erfolgen. Ist eine zweite Installation nicht möglich, muss die durchgeführte SP nach dem Ausdruck des SP-Prüfprotokolls über den Button “Löschen“ gelöscht werden. Diese gelöschte SP wird damit nicht für die SP-Mängelstatistik und der Dokumentation der verwendeten SP-Prüfmarken sowie SP-Nachweis-Siegel berücksichtigt.

Mit diesen zwei beschriebenen Vorgehensweisen kann die anerkannte SP-Werkstatt die vom Auftraggeber geforderte Dokumentation anhand des SP-Prüfprotokolls erfüllen, ohne das sein QS-System - durch nicht amtliche Prüfungen für die Bundeswehr bzw. der Bundespolizei - verfälscht wird.

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