
FAQ Artikel
Fälschungserschwerendes Papier für die Prüfprotokolle
Nach Anlage VIII Nr. 3.2.5 StVZO müssen Prüfprotokolle fälschungserschwerend ausgeführt sein. Eine Definition des Begriffes "fälschungserschwerend" gibt es nicht. Zur Unterstützung der SP-Werkstätten, die EDV-gestützte SP-Prüfprotokolle erstellen, hat der Zentralverband bereits im Jahr 2000 fälschungserschwerend ausgeführte Blankoprüfprotokolle entwickelt. Sie wurden vom ZDK sowohl mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen als auch mit den obersten Landesbehörden abgestimmt. Diese Vordrucke enthalten die gleichen fälschungserschwerenden Kriterien, wie die handschriftlich auszufüllenden Prüfprotokolle. Für SP-Werkstätten gibt es zwar keine Verpflichtung diese Prüfprotokolle zu verwenden, um allen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, ist dies jedoch dringend zu empfehlen.
Diese Blankoprüfprotokolle können von den SP-Werkstätten über die Innungen und Landesverbände bezogen werden.
DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert
