FAQ Artikel

Bremswertberechnung/Berechnung der Bremswirkung


Eingabe der Bremswerte bei einer Prüfung

Sofern für ein Fahrzeug keine Referenzwerte vorliegen, muss die maximale Bremswirkung in aller Regel hochgerechnet werden. Hierfür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

a) Berechnung der Bremskraft bezogen auf das Prüfgewicht

Bei dieser Rechenmethode wird zur Ermittlung der Abbremsung der Quotient aus der Summe der auf dem Bremsprüfstand ermittelten Bremskräfte und dem tatsächlichen Prüfgewicht des Fahrzeuges ermittelt. Der Berechnungsdruck der Bremsanlage ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich.

b) Berechnung der Bremskraft bezogen auf die zul. Gesamtmasse

Für dieses Berechnungsverfahren werden die Bremskräfte der einzelnen Achsen, die Bremsdrücke die bei der Emittlung der Bremskräfte in die Bremszylinder eingesteuert wurden, der Berechnungsdruck der Bremsanlage und die zul. Gesamtmasse benötigt. In "SP Plus" wird die zul. Gesamtmasse aus den Angaben im Register "Halter-/Fahrzeugdaten" übernommen.

Weitere Informationen zur Berechnung der Bremswirkung sind im Programm "SP Plus" unter "Hilfe" enthalten.

Eingabe der Bremswerte bei der Nachprüfung

Bei der Nachprüfung ist zu kontrollieren, ob die bei einer SP festgestellten Mängel beseitigt wurden. Konnte bei der ursprünglichen SP die Mindestabbremsung nicht erreicht werden, ist die Bremswirkung - nach einer Instandsetzung - neu zu errechnen. Das bedeutet: In diesem Fall müssen alle benötigten Werte neu ermittelt und in "SP Plus" eingegeben werden. Wurden bei der ursprünglichen SP Mängel festgestellt, die keinen Einfluss auf die Bremswirkung hatten, ist nur zu überprüfen, ob diese Mängel beseitigt wurden. Die Bremswirkung muss in diesem Fall nicht neu ermittelt werden.

Wie erfolgt die Eingabe bei einem Sattelauflieger, Achslast oder Gesamtgewicht?

Wie bei der manuellen Berechnung der Abbremsung ist bei Sattelanhängern anstelle der Gewichtskraft des Fahrzeuges die Summe der Achskräfte einzugeben. Nähere Hinweise zu den vorgeschriebenen Berechnungsmethoden finden Sie auch in SP Plus-Hilfe unter SP Daten/Bremswerte.

Bei unserem Prüfstand wird nur die Bremskraft gesamt ausgedruckt, wie kann man links - rechts eingeben?

Auch hier gilt das gleiche wie bei der manuellen Berechnung der Bremskräfte. Das heißt, obwohl die Abbremsung theoretisch auch aus der Summe der Bremskräfte errechnet werden könnte, müssen auf jeden Fall für die Berechnung der gleichmäßigen Wirkung der Bremsen jeweils die an den linken und rechten Rädern ermittelten Bremskräfte erfasst werden.

Bei Bremsberechnung geht nur bezogen auf Prüfgewicht oder aber bezogen auf Gesamtgewicht. Kann man dies auch kombinieren?

Die Verfahren zur Ermittlung der Bremswirkung sind in der SP-Richtlinie klar festgelegt. Sofern keine Referenzwerte durch den Fahrzeughersteller angegeben sind, ist die Bremswirkung - entweder bezogen auf das Prüfgewicht oder auf das Gesamtgewicht - durch Hochrechnung zu ermitteln. Je nach dem welche Daten vorliegen, ist eines dieser Verfahren anzuwenden. Es können niemals beide Verfahren bei der Durchführung einer einzelne SP angewendet werden. Dies gilt auch für die Arbeit mit "SP Plus".


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